Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren am Ende der Ausbildung setzt sich wie folgt zusammen:
- 1. Landessprache (Deutsch): schr. u. mündl. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote1 50%
- 2. Landessprache (Französisch): schr. u. mündl. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote1 50%
- Dritte Sprache (Englisch): schr. u. mündl. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote1 50%
- Mathematik: schr. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote1 50%
- FRW: schr. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote1 50%
- WiRe: schr. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote1 50%
- Geschichte und Politik: Erfahrungsnote1 100%
- Umwelt und Technik: Erfahrungsnote1 100%
- Interdiszip. Arbeiten: Durchschnitt der 3 IDAF 50% (Erfahrungsnote) und IDPA 50%
1 = Durchschnitt der Zeugnisnoten des ersten und zweiten Semesters
Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn alle nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
- Gesamtnote beträgt mindestens 4.0
- nicht mehr als zwei ungenügende Fachnoten
- die Summe der Fachnotenabweichungen von 4.0 nach unten beträgt nicht mehr als 2.0 Noteneinheiten
Links
- Informationen des BBA Freiburg (Weisungen, Einschreibungen, Nachteilsausgleich, Vorgehen für Kandidaten bei einem nichtbestandenen Qualifikationsverfahren, Duplikatsgesuch)
- Anerkennung Fremdsprachenzertifikate
Weitere Informationen