Verkürzte Lehrzeit und Dispensationen
Wenn die/der Lernende das Qualifikationsverfahren in einem anderen Beruf erfolgreich abgeschlossen hat, über Vorkenntnisse verfügt oder ein Sprachzertifikat besitzt, etc., kann ein schriftlicher, von den Vertragsparteien unterzeichneter Antrag auf Befreiung oder Verkürzung der Ausbildungsdauer gestellt werden. Dieser Antrag muss zwingend vor Ausbildungsbeginn erfolgen (Ausnahmen gelten für internationale Sprachzeugnisse).
- Dispenstabelle für Inhaber eines Diploms der Fachmittelschule (FMSF)
- Dispenstabelle für Inhaber einer eidgenössischen/gymnasialen Maturität
- Dispensgesuch
Auskünfte: Vorsteherin Verkauf